📋 Das Wichtigste in Kürze
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle Eigentümer bindend – auch wenn man dagegen gestimmt hat.
- Alle Beschlüsse müssen im Beschlussbuch der WEG dokumentiert werden (§ 24 Abs. 7 WEG).
- Das Protokoll muss alle Abstimmungsergebnisse und Beschlusstexte enthalten – unterschrieben von Versammlungsleiter und einem Eigentümer.
- Rechtswidrige Beschlüsse können innerhalb von einem Monat per Klage angefochten werden.
✅ So gehen Sie vor
- Protokoll anfordern: Nach jeder EV das Protokoll vom Verwalter einfordern – spätestens nach 4 Wochen.
- Beschlussbuch einsehen: Als Eigentümer haben Sie das Recht, das Beschlussbuch jederzeit einzusehen.
- Fehler sofort melden: Fehlerhafte Beschlusstexte schriftlich beim Verwalter rügen – vor Ablauf der Anfechtungsfrist.
Inhalt
Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind das zentrale Steuerungsinstrument jeder WEG. Sie regeln, was in der Gemeinschaft geschieht — von der Vergabe von Reparaturaufträgen bis zur Wahl des Verwalters. Doch wie lange gelten Beschlüsse? Wie erfährt man, was beschlossen wurde? Und wann kann man als Eigentümer dagegen vorgehen?
Was ist ein WEG-Beschluss?
Ein WEG-Beschluss ist eine verbindliche Entscheidung der Eigentümerversammlung. Er entsteht durch Abstimmung: Ist die erforderliche Mehrheit erreicht, gilt der Beschluss — auch für Eigentümer, die dagegen gestimmt haben oder abwesend waren. Beschlüsse sind für alle Mitglieder der WEG bindend.
Die Beschlusssammlung
Der Verwalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen. Darin werden alle Beschlüsse chronologisch festgehalten — mit Datum, Abstimmungsergebnis und genauem Wortlaut. Die Beschlusssammlung muss für alle Eigentümer einsehbar sein und ist auch beim Kauf einer Eigentumswohnung ein wichtiges Dokument, da sie zeigt, welche Verbindlichkeiten der neue Eigentümer übernimmt.
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Das Versammlungsprotokoll
Nach jeder Eigentümerversammlung erstellt der Verwalter ein Protokoll mit: Datum, Ort und Teilnehmerliste; Tagesordnungspunkten und Abstimmungsergebnissen; genauem Wortlaut aller Beschlüsse. Das Protokoll muss an alle Eigentümer versandt werden — in der Regel innerhalb von vier Wochen. Bei Fehlern im Protokoll sollten Sie diese umgehend schriftlich beim Verwalter reklamieren.
Wie lange gelten WEG-Beschlüsse?
WEG-Beschlüsse gelten grundsätzlich unbefristet — solange sie nicht durch einen neuen Beschluss geändert oder aufgehoben werden. Ausnahmen: befristete Beschlüsse (z.B. die Bestellung eines Verwalters für eine bestimmte Amtszeit) oder Beschlüsse, gegen die eine Anfechtungsklage erhoben wurde.
Wann kann man einen Beschluss anfechten?
Ein Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Fassung gerichtlich angefochten werden. Mögliche Gründe:
- Verletzung von Verfahrensvorschriften (fehlerhafte Einladung, zu kurze Ladungsfrist)
- Verstoß gegen die Gemeinschaftsordnung oder das WEG-Gesetz
- Verletzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung
- Benachteiligung einzelner Eigentümer entgegen Treu und Glauben
Achtung: Die Monatsfrist ist absolut — danach ist der Beschluss auch bei inhaltlichen Fehlern bindend, sofern er nicht von Anfang an nichtig ist. Beschlüsse, die gegen zwingendes Recht verstoßen, sind jederzeit nichtig und können gerichtlich festgestellt werden.
Fazit
Beschlüsse und Protokolle sind das kollektive Gedächtnis Ihrer WEG. Eigentümer, die regelmäßig Protokolle lesen, die Beschlusssammlung kennen und aktiv an Versammlungen teilnehmen, haben den besten Überblick und können ihre Rechte wirksam wahrnehmen.
