📋 Das Wichtigste in Kürze
- Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind möglich – aber nur alle 15 Monate und max. 20 % in 3 Jahren.
- Die Erhöhung muss schriftlich begründet werden – mit Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen.
- Mieter haben 2 Monate Bedenkzeit nach Erhalt des Erhöhungsverlangens.
- In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt eine Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Miete.
✅ So gehen Sie vor
- Mietspiegel prüfen: Wie hoch ist die ortsübliche Miete für Ihre Wohnung?
- Fristen einhalten: Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen.
- Schriftliche Begründung: Immer mindestens ein Vergleichsobjekt oder Mietspiegel-Verweis beifügen.
Inhalt
Die Mieterhöhung ist eines der sensibelsten Themen im Mietrecht — sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert, dass seine Mieterhöhung unwirksam ist. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Voraussetzungen und das korrekte Verfahren.
Grundsatz: Vergleichsmiete als Maßstab
Bei unbefristeten Mietverhältnissen darf der Vermieter die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Diese ergibt sich aus dem lokalen Mietspiegel, aus Vergleichswohnungen oder aus Sachverständigengutachten. Eine willkürliche Erhöhung über die Vergleichsmiete hinaus ist nicht zulässig.
Die Kappungsgrenze
Auch wenn die Vergleichsmiete eine höhere Miete zulassen würde, darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % erhöht werden — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 %. Diese Kappungsgrenze schützt Mieter vor zu schnellen Mietsteigerungen.
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Fristen: Was gilt?
- Zwischen dem Einzug und der ersten Mieterhöhung müssen mindestens 12 Monate liegen
- Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen ebenfalls mindestens 12 Monate liegen
- Die Erhöhung wird erst nach Zustimmung des Mieters wirksam — frühestens im übernächsten Monat nach dem Erhöhungsverlangen
Das Mieterhöhungsschreiben: Form und Inhalt
Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen und folgende Bestandteile enthalten: die neue Miethöhe, die Begründung (z.B. Verweis auf Mietspiegel mit konkreten Spalten), den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie die Aufforderung zur Zustimmung. Fehlt ein wesentliches Element, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam.
Was tun, wenn der Mieter nicht zustimmt?
Verweigert der Mieter die Zustimmung, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Klage auf Zustimmung erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Erhöhung berechtigt ist. In der Praxis empfiehlt sich oft das Gespräch mit dem Mieter, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
Sonderfall: Indexmiete und Staffelmiete
Bei einer Indexmiete passt sich die Miete automatisch an den Verbraucherpreisindex an — ohne dass ein gesondertes Erhöhungsverfahren nötig ist. Bei der Staffelmiete sind die Erhöhungsschritte im Mietvertrag festgelegt. Beide Modelle umgehen das normale Erhöhungsverfahren, haben aber eigene rechtliche Anforderungen.
Fazit
Eine rechtswirksame Mieterhöhung erfordert die Einhaltung klarer formaler und inhaltlicher Anforderungen. Wer diese kennt und beachtet, kann seine Miete rechtssicher anpassen. Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder eine professionelle Hausverwaltung.
